Was ich Ihnen anbieten kann:

  • Schulungen rund um das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • kleine Gruppen
  • Inhouse-Schulungen
  • Klausurtagungen für Betriebsräte – mit Inhalten nach Absprache
  • meine Beratertätigkeit nach Beschluss des Betriebsrates nach § 80, Absatz 3 BetrVG
  • Mediator bei Konflikten zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung
  • Verhandlungsführer für den Betriebsrat bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit und Urlaubsplanung, Kameraüberwachung, Umziehzeiten, Feiertage…)
  • Besuch von Arbeitsgerichtsverhandlungen mit anschließender Reflektion mit dem Arbeitsrichter persönlich
  • Referent auf Ihrer Betriebsversammlung zum Thema: „Mobbing – Was nun?“